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Rechtsanwalt Michael Habeck


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Rechtsdienstleistungen für Reisebüros

Eine gute Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten im Reiserecht erfordert Verständnis für alle beteiligten Parteien einer Streitigkeit. Nur wer die verschiedenen Interessenlagen kennt und sich gewissenhaft in die Position der Beteiligten hineinversetzt, kann die Interessen des eigenen Mandanten zielgerichtet und effektiv verfolgen.

Gerne beraten und vertreten wir daher auch Reisebüros, z.B. bei Fragestellungen

  • zu konkreten aktuellen reiserechtlichen Sachverhalten, z.B. wegen einer Anspruchsanmeldung eines Reisenden oder ergangener Rechtsprechung
  • zur Rechtsposition und den Pflichten des Reisebüros als Vermittler oder Veranstalter
  • zu Aufklärungs- und Informationspflichten im Rahmen einer Reisebuchung
  • zum AGB-Recht
  • generell zur Haftung
  • zu besonderen Vertragskonstellationen (z.B. Hotel-Kontingent-Vertrag, Chartervertrag usw.)
  • zu Rückgriff/Regress (z.B. bei Veranstalter oder einzelnen Leistungsträgern) sowie
  • zu sonstigem Reise - und Vertragsrecht (z.B. Insolvenzschutz, Vertragsschluss im Internet, Datenschutz usw.)

Auch bei anderen Rechtsfragen im Reisebüro stehen wir gern zur Verfügung, z.B. Gewerberaummietrecht, Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht betreffend. Wenn Sie möchten: Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!