hamburg | reiserecht

Rechtsanwalt Michael Habeck


Mandatsannahme eingeschränkt vom

Liebe Ratsuchende,

die Reise- und Luftfahrtindustrie arbeitet weiter "auf Kante" und sorgt für unzählige Reiserechts- und Fluggastrechtsfälle. Entsprechend ist auch das Anfragevolumen hier enorm gestiegen.

Zudem ist die Hamburger Justiz personell unterbesetzt, was dazu führt, dass im luafe des ganzen Jahres 2023 eingereichte Klagen erst nun zur Bearbeitung bei Gericht gelangen und damit auch hier erhebliche Mehrarbeit verursacht wird.

In der Folge nehmen wir weiterhin nur ausgewählte Mandate im Pauschalreise- und Fluggastrecht an.

Regelmäßig ablehen müssen wir Fahrgastfällen im Bahn- bzw. Fernbusbereich und empfehlen insoweit z.B. die Schlichtungsstelle söp.

Fälle mit Streitwerten unter EUR 1.500,00 können nur im Einzelfall und nur zu einem Zeithonorar übernommen werden und nicht zu den Konditionen des RVG.

Wir bitten um Verständnis.

Ihr Rechtsanwalt Michael Habeck