hamburg | reiserecht

Rechtsanwalt Michael Habeck


Mandatsannahme eingeschränkt vom

Liebe Ratsuchende,

die Reise- und Luftfahrtindustrie sorgt weiterhin für unzählige Reiserechts- und Fluggastrechtsfälle. Entsprechend hält auch hier das hohe Anfragevolumen an.

Zudem ist die Hamburger Justiz personell unterbesetzt, was zu Verzögerungen in Gerichtsverfahren führt und damit auch hier erhebliche Mehrarbeit verursacht. In der Folge nehmen wir weiterhin nur ausgewählte Mandate im Pauschalreise- und Fluggastrecht an.

Regelmäßig ablehnen müssen wir Fahrgastfällen im Bahn- bzw. Fernbusbereich und empfehlen insoweit z.B. die Schlichtungsstelle söp.

Fälle mit Streitwerten unter EUR 1.500,00 können nur im Einzelfall und nur zu einem Zeithonorar übernommen werden und nicht zu den Konditionen des RVG.

Wir bitten um Verständnis.

Ihr Rechtsanwalt Michael Habeck