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Rechtsanwalt Michael Habeck


Pauschalreise » Änderung von Preis und Leistung

2 Was tun im Fall der Fälle?

Die große Anzahl an denkbaren Fallkonstellationen macht es unmöglich, in diesem Bereich weitergehende allgemeingültige Ratschläge zu erteilen.

Wie immer gilt jedoch: Nachweise sind das A und O! Daher empfehlen wir stets die sorgfältige Dokumentation einer Buchung oder einer Vertragsänderung, z.B. die Aufbewahrung aller Unterlagen, Ausdruck oder Speicherung der wesentlichen Kommunikation usw.

Zu bedenken ist stets, dass die auf der Seite zuvor erwähnten Rechte (Rücktritt unter Reisepreiserstattung, Verlangen einer Ersatzreise) unverzüglich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind, sobald er die Änderung mitgeteilt hat!

Alte Rechtslage - Änderungen aufgrund der Pauschalreise-Richtlinie werden nach einer Übergangszeit eingepflegt.