Streiks bei Lufthansa
Am 07. und 08. November 2019 sind wieder Streiks des Kabinenpersonals bei Fluggesellschaften des Lufthansa-Konzerns angekündigt. Es könnten zahlreiche Flüge ausfallen oder nur verspätet stattfinden.
Angebote der Fluggesellschaften einer Umbuchung nur auf eigene Flüge bzw. Partnerairlines, ggf. erst Tage später, halten wir für unvereinbar mit der gesetzlichen Verpflichtung, eine zumutbare Ersatzverbindung anzubieten.
Vielmehr dürfen Betroffene nach den fluggastrechtlichen Vorschriften wählen zwischen der Erstattung Ihrer Flugscheinkosten oder einer Ersatzbeförderung, auch zu einem dem Zielflughafen nahegelegenen Flughafen und ggf. und auch mit anderen Fluggesellschaften, dem Mietwagen oder der Bahn.
Zudem sind in jedem Fall Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zu gewähren, ebenso Hotelunterkunft und Transfer dorthin, wenn absehbar ist, dass die (Ersatz-)Verbindung erst am nächsten Tag stattfinden wird.
Kommt die Fluggesellschaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so können Sie in erforderlichem Umfang Vorleistung gehen und etwa selbst einen zumutbaren Ersatzflug buchen oder sich ein Hotel besorgen. Beachten Sie die Schadenminderungspflicht, wobei durchaus zu Ihren Gunsten zu berücksichtigen ist, dass ein kurzfrstig besorgter Ersatzflug recht teuer sein kann. Bewahren Sie die Belege auf und verlangen Sie im Nachgang mit einer Frist von z.B. zwei Wochen Kostenersatz bei der Fluggesellschaft.
Ein Streik entlastet eine Fluggesellschaft hinsichtlich der Betreuungsleistungen nicht!
Ansprüche auf zusätzliche pauschale Ausgleichszahlungen (EUR 250, EUR 400,00 oder EUR 600,00) sind hingegen nicht von vornherein sicher, da ein Streik mitunter einen entlastenden außergewöhnlichen Umstand darstellen kann. Gleichwohl befinden sich die Rechtsansichten dazu im Wandel, als dass ein Streik des eigenen Personals nicht unbedingt als maßgeblich zu qualifizieren ist. Ggf. kann es also sinnvoll sein, auch die Ausgleichszahlungen einzufordern.
Können wir Ihnen behilflich sein, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir wünschen Ihnen trotz der Streiks eine enspannte Reise!
Ihr Rechtsanwalt Michael Habeck