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Rechtsanwalt Michael Habeck


Thomas-Cook-Insolvenz vom

Nach eigenen Angaben hat am 25.09.2019 auch die deutsche Sparte des Thomas Cook Konzerns Insolvenzantrag gestellt, wobei die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin betroffen sein sollen. Alle Reisen mit diesen Marken bis zum 31.10.2019 werden "aus insolvenzrechtlichen Gründen" nicht angetreten werden können, so die Mitteilung unter https://www.thomascook.de/

Betroffene sollten sich nun an die im Sicherungsschein genannte Insolvenzversicherung wenden, mithin die Zurich Insurance plc bzw. an die die KAERA AG, die von der Versicherung für die Abwicklung beauftragt wurde, etwa unter www.kaera-ag.de

Das gilt auch für Betroffene, die sich bereits oder noch im Urlaub befinden. Ihre Reiseleistungen samt Rückbeförderung sind ebenfalls durch die Insolvenzversicherung gesichert. Sie sollten Kontakt mit der Reiseleitung vor Ort und dem Versicherer aufnehmen.

Soweit Sie weitere Fragen haben oder im Rahmen der Abwicklung mit der Versicherung anwaltliche Hilfe benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine erste Beratung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bis zu 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer kosten kann.

Trotz der Umstände wünschen wir allen Reisenden alles Gute!

Ihr Rechtsanwalt Michael Habeck