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Rechtsanwalt Michael Habeck


Thomas-Cook-Insolvenz vom

Nach derzeit verfügbaren Informationen ist das britische Reiseunternehmen Thomas Cook Plc. insolvent und kann keine Reisen mehr durchführen.

Die deutschen Marken bzw. Tochter- bzw. Konzerngesellschaften, etwa die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH oder die Öger Tours GmbH sind am heutigen 23.09.2019 offenbar selbst noch nicht betroffen, geben aber bekannt, dass auch bei ihnen die kurzfristige Stellung eines Insolvenzantrages möglich werden kann und weiter, dass am 23. und 24.09.2019 anstehende Reiseantritte nicht gewährleistet sind.

Betroffene, deren Urlaub gerade erst ansteht, sollen offenbar von Thomas Cook aktiv kontaktiert werden. Findet Ihre Reise nicht statt, und bleibt Ihr Veranstalter solvent, dürften Ansprüche auf Reisepreiserstattung und auf Schadensersatz entstehen.

Im Falle einer Insolvenz wären die Ansprüche jedoch nicht mehr gegenüber dem Veranstalter durchsetzbar und könnten im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Der Reisepreis selbst ist zwar auch von einer Insolvenzschutzversicherung abgesichert, insoweit haben Sie mit den Reiseunterlagen einen Sicherungsschein erhalten. Ob die Versicherungssumme letztlich bei der großen Anzahl an Betroffenen ausreichend sein wird, ist derzeit aber völlig unklar.

Betroffene, die sich derzeit im Urlaub befinden, sollten sich an die Reiseleitung vor Ort wenden, um ggf. Änderungen bei ihren Reisen in Erfarung zu bringen. Wird Ihr Veranstalter insolvent, sollte Kontakt mit der Insolvenzschutzversicherung aufgenommen werden, damit der Fortgang und insbesondere die Rückbeförderung sichergestellt werden kann. Die Kontaktangaben finden Sie auf dem Sicherungsschein in der Reiseunterlagen.

Eine weitergehende anwaltliche Hilfe scheint derzeit nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll. Aufgrund des extrem hohen Anfragevolumens können wir derzeit ohnehin keine kostenfreien Einschätzungen vornehmen und weisen darauf hin, dass ein erstes Beratungsgespräch nach dem Vergütungsgesetz bis zu 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer kosten kann.

Trotz der Umstände wünschen wir allen Reisenden alles Gute!

Ihr Rechtsanwalt Michael Habeck