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Rechtsanwalt Michael Habeck


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Rechtsdienstleistungen für sonstige Unternehmen

Auch Geschäfts- oder Dienstreisen fallen unter das Reiserecht. Wird z.B. ein geschäftlich gebuchter Flug annulliert, so hat zwar nicht der Betrieb, wohl aber der Reisende fluggastrechtliche Ansprüche auf Betreuung, Unterstützung und ggf. sogar auf eine Ausgleichszahlung.

Daher stehen wir Geschäftsreisenden sowie Unternehmensreisebüros oder sonstigen Reisestellen bei allen Rechtsfragen vor, nach und während einer Reise gerne zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen oder übernehmen wir die Abwicklung von Schadensfällen.

Auch Maßnahmen zur Reisekostenoptimierung können im Rahmen des geltenden Rechts begleitet werden. So kann z.B. arbeitsrechtlich geregelt werden, dass pauschale fluggastrechtliche Ausgleichszahlungen zumindest teilweise an den Arbeitgeber "weitergereicht" werden müssen.

Wenn Sie möchten: Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!